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Wärmepumpe I.D. Naturpumpen

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Wärmepumpe I.D.

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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist. Durch die Auftragserteilung gelten sie als anerkannt. Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche oder telefonische Abmachungen erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

Technische Auskünfte, soweit sie über die Angaben des Herstellers hinausgehen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Grundlage dafür bilden die uns vom Kunden gegebenen Problemdarstellungen, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir ausgehen.

1. Angebote/Preise:

Unsere Angebote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, freibleibend ab Lager. Den Zwischenverkauf behalten wir uns vor. In Rechnung gestellt werden die am Tag der Auslieferung bzw. Durchführung der Leistung gültigen Preise. Gegenüber Letztverbrauchern sind unsere Angebote für 2 Monate verbindlich.

2. Lieferung:

Die vereinbarte Lieferzeit ist mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung nur als annähernd zu betrachten. Wird diese Lieferzeit wesentlich überschritten, so hat der Käufer das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Erfüllung zu verlangen. Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

Haben wir den Käufer verständigt, dass die bestellte Ware versand- bzw. abholbereit ist, so ist dieser verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung abzuholen bzw. liefern zu lassen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Übernahme so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserem Ermessen zu lagern und in Rechnung zu stellen. Die Zahlungsfristen werden dadurch nicht geändert.

Verpackungsmaterial wird verrechnet und nur nach Maßgabe gesetzlicher Verpflichtungen von uns zurückgenommen. Für palettiert gelieferte Waren verrechnen wir Paletteneinsatz. Bei Rückgabe der Paletten in einwandfreiem Zustand wird der Einsatz vergütet. Palettenrückholungen werden gesondert verrechnet.

3. Transport:

Gewünschter Transport wird, sofern nicht anders vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt. Das Abladen der Fahrzeuge hat der Empfänger unverzüglich zu veranlassen. Abladeverzögerungen gehen zu Lasten des Abnehmers. Das Abladen durch uns ist gesondert zu vereinbaren und wird gesondert verrechnet.

Abladen bedeutet das Abstellen der Ware auf einer vom Empfänger vorgesehenen, geeigneten Lagerfläche direkt neben dem LKW.

Darüber hinausgehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Bezahlung.

Alle Transportleistungen erfolgen unter der Voraussetzung der möglichen und erlaubten Zufahrt der LKWs.

Für Bahnversand sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.

4. Gewährleistung und Haftung:

Wir leisten Gewähr bei den von uns gelieferten Produkten nur im Rahmen der von den Herstellern angegebenen Produkteigenschaften (z.B. Qualitäten, Normentsprechung u.a.) bzw. für jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckbestimmter Anwendung an das Produkt gestellt werden. Vom Käufer ausdrücklich geforderte besondere Qualitätsansprüche müssen durch uns bestätigt werden. Im Zweifelsfall sind zur Entscheidung über die Qualitätsbeschaffenheit der gelieferten Produkte Atteste der zuständigen behördlich anerkannten Prüfstellen heranzuziehen. Ansprüche aufgrund von Weiterverarabeitungsmängeln, unsachgemäßer Lagerung durch den Kunden etc. sind ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware ordnungsgemäß zu prüfen und einen allfälligen Mangel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme der Ware und bei verborgenen Mängel spätestens 8 Tage nach deren Entdeckung, schriftlich geltend zu machen. Sollte bei der Verarbeitung ein Mangel festgestellt werden, so hat der Käufer die Verarbeitung sofort einzustellen und uns unverzüglich zu verständigen. Sämtliche weiteren Schritte zur Mängelbehebung sind im Einvernehmen zwischen dem Käufer und uns festzusetzen. Im Falle der Beanstandung ist aber der Käufer verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß anzuladen und zu lagern. Unbeschadet der vorher angeführten Fristen verjähren die Ansprüche aus der Gewährleistung nach 6 Monaten ab Lieferung der Ware. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Käufer selbst oder eine von ihm ermächtigte Person Änderungen oder Instandsetzungen an den gelieferten Gegenständen vornimmt. Gewährleistungsansprüche die sich auf die Funktion von Gesamtsystemen beziehen, können nur geltend gemacht werden, wenn alle Einzelteile von uns geliefert wurden. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Frost- und Korrossionsschutzmitteln.

5. Erfüllung und Gefahrenübergang:

Nutzung und Gefahr gehen spätestens mit der Übernahme der Waren durch den Käufer oder einem von ihm Beauftragten der Lieferpapiere über. Bei auftragsgemäßer Zustellung auf eine unbesetzte Baustelle übernehmen wir keine Garantie für Unversehrtheit und Vollständigkeit der Lieferung.

6. Umtausch und Rücksendung:

Grundsätzlich sind wir nicht verpflichtet, Waren umzutauschen oder zurückzunehmen. Erklären wir uns dazu bereit, so gelten folgende Bedingungen:

Rücknahme oder Umtausch ist nur innerhalb 14 Tagen ab Kaufdatum möglich.

Es muss sich um nachweislich bei uns gekaufte Lagerware in kompletten Verpackungeinheiten handeln. Ausgenommen sind daher Bestellware, Zuschnitte, preisreduzierte Restposten sowie Waren, die in optischer Beschaffenheit nicht mehr vorrätig sind.

Die Ware muss original verpackt, unbeschädigt und in wiederverkaufsfähigem Zustand sein.

Die Geltendmachung von Manipulationsspesen behalten wir uns vor.


7. Zahlung:

Falls nicht anderes vereinbart, ist die Zahlung unserer Lieferung sofort nach Rechnungserhalt fällig. Schecks übernehmen wir zahlungshalber, vorbehaltlich ihrer Einlösung. Einlangende Zahlungen werden unbeschadet eines angegebenen Verwendungszweckes in erster Linie zur Abdeckung generell sofort fälliger Nebenkosten herangezogen. Verbleibende Restbeträge werden den ältesten Forderungen für Lieferungen oder Leistungen angerechnet. Skontoabzüge werden nur dann anerkannt, wenn sie in der vereinbarten Höhe und innerhalb der vereinbarten Fristen vorgenommen werden und keine sonstigen Fälligkeiten bestehen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank verrechnet. Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzuges, Ausgleichs oder Konkurses etc. tritt für alle Einzelforderungen Terminverlust ein.

Darüber hinaus sind wir bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten.

8. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen und Nebenkosten) unser Eigentum. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn diese abschnittweise bestellt, ausgeliefert und in Rechnung gestellt worden sind, gelten als einheitlicher Auftrag. Hierbei erlischt unser Eigentumsvorbehalt an sämtlichen Waren erst dann, wenn alle unsere Forderungen aus dieser einheitlichen Lieferung beglichen sind.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Bei sämtlichen Warenrücknahmen sind wir berechtigt, angemessene Transport- und Manipulationskosten zu berechnen. Der Käufer tritt uns schon jetzt seine Forderungen gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen ihn zahlungshalber ab. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung. Wird die so geschaffene Sache weiterveräußert, tritt der Käufer uns den aliquoten Kaufpreis aus der Weiterveräußerung im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen ab. Wird Vorbehaltsware im Rahmen eines Werkauftrages derart verarbeitet, dass ein Dritter Eigentum erwirbt, tritt uns der Käufer im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen seinen Anspruch auf den aliquoten Werkslohn ab.

Wir sind in jedem Falle berechtigt, Auskunft über die abgetretenen Forderungen zu verlangen, die Abtretung dem Dritten bekanntzugeben und die Einziehung selbst vorzunehmen.

9. Haftungsausschluss:

Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird nach Maßgabe des § 9 ProdHG ausgeschlossen für alle an Herstellung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmer(n).

Der Käufer (Abnehmer) verpflichtet sich, den Haftungsausschluss im Sinne der Pkt. 9 zur Gänze auf seine Abnehmer zu überbinden und den Verkäufer in diese Freizeichnung dem Dritten gegenüber einzubeziehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

Dies alles, sofern diese Haftungsausschlüsse nicht zwingendem Recht widersprechen.

10. Rücktritt vom Vertrag:

Falls über das Vermögen des Käufers das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird, sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bis zur Auslieferung der Ware sind wir auch berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns bei der Kalkulation des Angebotes, oder bei Preisauskünften ein Irrtum unterlaufen sollte. In diesem Fall stehen dem Käufer keine Ansprüche gegen uns zu.

11. Unwirksamkeit:

Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen.

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind integrierender Bestandteil jedes mit uns geschlossenen Kaufvertrages. Geschäftsbedingungen welcher Art immer, insbesondere Einkaufsbedingungen, die mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam.

12. Sonstige Vertragsbestimmungen:

Der Käufer erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen persönlichen Daten von uns automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen.

13. Gerichtsstand:

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Firma.

14. Veröffentlichung gemäß Rechnungslegungsgesetz:

S.I.-Energiesysteme GmbH; Hubertusgasse 10,
2201 Hagenbrunn

Firmenbuchnummer: FN 165122b; Landesgericht Korneuburg.

15. Stand:

gültig für alle Geschäftsvorfälle ab Jänner 1998.